Abschiebungen aus Deutschland im Jahr 2023 – Zahlen, Kosten und Konsequenzen
Abschiebungen 2023 – Zahlen und Zielstaaten
Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Oktober 2023 wurden aus der Bundesrepublik Deutschland 13.512 Abschiebungen vollzogen. Dies entspricht einem leichten Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (2022: 12.945 Abschiebungen).
Die wichtigsten Zielstaaten im Jahr 2023 waren:
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Österreich (1.156 Personen)
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Georgien (1.137)
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Nordmazedonien (1.009)
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Moldau (913)
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Albanien (848)
Auffällig ist der hohe Anteil von Rückführungen in europäische Staaten, die als sichere Herkunftsländer eingestuft sind.
Struktur der Abgeschobenen
Die Abschiebungen differenzieren sich nach Staatsangehörigkeit wie folgt:
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Georgien (1.179)
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Türkei (1.085)
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Afghanistan (1.062)
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Nordmazedonien (1.025)
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Moldau (927)
Darunter befanden sich 2.896 Frauen sowie 2.338 Minderjährige, was ethisch besonders sensible Aspekte berührt.
Finanzielle Dimension
Die Kostenstruktur im Abschiebungswesen gliedert sich in mehrere Blöcke:
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Zwangsgelder gegenüber Fluggesellschaften:
Wenn Airlines Personen ohne gültige Reisedokumente nach Deutschland bringen oder sich weigern, abgelehnte Asylbewerber zurückzubefördern, kann der Staat nach § 63 Aufenthaltsgesetz sogenannte Zwangsgelder verhängen. 2023 wurden 1.497 solcher Maßnahmen mit einer Gesamtsumme von 3,46 Mio. € ausgesprochen. Die durchschnittliche Strafzahlung je Fall betrug ca. 2.311 €
2. Sicherheitsbegleitung:
Für die Begleitung durch Bundespolizei entstanden Kosten von 5,83 Mio. €, hinzu kommen teils hohe Einzelkosten von sog. Mini-Charterflügen, die bis zu 130.000 € pro Einsatz betrugen. Nur in wenigen Fällen beteiligte sich Frontex an der Finanzierung
Effektivität und Abbrüche
Die Wirksamkeit von Abschiebungsmaßnahmen ist durch eine hohe Abbruchquote relativiert:
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851 Abschiebungen wurden nach Übergabe an die Bundespolizei abgebrochen, u. a. aufgrund von medizinischen Gründen, Widerstand, fehlenden Papieren oder Rechtsmitteln.
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24.704 Abschiebungen scheiterten bereits vor Übergabe an die Bundespolizei. Gründe waren hier v. a. Stornierungen oder nicht erfolgte Zuführungen am Flugtag
Alternative Rückkehrprogramme
Ergänzend zu den Abschiebungen existieren geförderte Rückkehrprogramme, die u. a. durch das REAG/GARP-Programm getragen werden. 2023 wurden bis Oktober 8.458 Personen durch dieses Programm bei ihrer Rückkehr unterstützt, primär aus den Ländern:
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Nordmazedonien
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Georgien
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Türkei
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Albanien
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Irak
Zusätzlich haben 4.506 Personen mit Förderung durch Bundesländer Deutschland verlassen. Im Vergleich dazu erscheint die freiwillige Rückkehr (finanziell gefördert) als kosteneffizientere und sozialverträglichere Maßnahme
Fazit
Die Abschiebepraxis in Deutschland steht unter hohem finanziellem, politischem und humanitärem Druck. Zwar konnten 2023 mehr Personen abgeschoben werden als in den Vorjahren, doch die hohe Zahl gescheiterter Abschiebungen und der immense finanzielle Aufwand werfen grundlegende Fragen nach der Effektivität dieser Politik auf.
Zudem stehen Einzelfälle wie Abschiebungen von Minderjährigen oder schwer erkrankten Personen im Spannungsfeld internationaler Menschenrechte und nationaler Durchsetzungspolitik. Eine verstärkte Förderung freiwilliger Rückkehrprogramme könnte hier sowohl ökonomisch als auch ethisch eine tragfähige Alternative darstellen.
Quellenverzeichnis
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Bundestagsdrucksache 20/9796: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE: „Abschiebungen und Ausreisen im bisherigen Jahr 2023“, veröffentlicht am 14. Dezember 2023
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REAG/GARP Rückkehrhilfeprogramm, Internationale Organisation für Migration (IOM)
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Dublin-Verordnungen, Europäische Union
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Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG), §§ 58 ff., § 63 AufenthG